Abnahmeprüfzeugnis 3.1 in der Qualitätssicherung

Christina Peeters
Christina Peeters
3/26/2025

Lesezeit: 6 min.

Abnahmeprüfzeugnis in der Qualitätssicherung

Erfahren Sie, warum das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ein unverzichtbarer Nachweis ist, um die Qualitätsanforderungen entlang der gesamten Lieferkette zu erfüllen.

Ob im Maschinenbau, in der Metallverarbeitung oder bei der internationalen Beschaffung: Die Qualität der eingesetzten Materialien entscheidet oft über die Sicherheit, Lebensdauer und Funktionalität der Endprodukte. Besonders wenn Materialien aus verschiedenen Teilen der Welt bezogen werden, stellt sich die Frage: Entsprechen die gelieferten Werkstoffe wirklich den vereinbarten Qualitätsanforderungen?

Ein wichtiger Baustein, um diese Frage zu beantworten, ist das Abnahmeprüfzeugnis 3.1. Es dokumentiert nicht nur die Materialeigenschaften, sondern auch die durchgeführten Prüfungen – und wird so zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Qualitätssicherung.

4 zentrale Vorteile für die Qualitätssicherung

1. Transparenz

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 dokumentiert die Materialeigenschaften und alle durchgeführten Prüfungen nachvollziehbar und lückenlos. Sie erhalten damit eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung der gelieferten Qualität.

2. Rückverfolgbarkeit

Jede Prüfbescheinigung ist direkt einer bestimmten Charge zugeordnet und ermöglicht die Rückverfolgung bis zum Hersteller. Das erleichtert die Identifikation möglicher Fehlerquellen entlang der gesamten Lieferkette.

3. Reklamationssicherheit

Kommt es zu Abweichungen oder Schäden, dient das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 als objektiver Qualitätsnachweis. Damit haben Sie eine solide Grundlage, um Ansprüche gegenüber Lieferanten durchzusetzen.

4. Vertrauensaufbau

Ein lückenlos dokumentierter Prüfprozess schafft Vertrauen bei Ihrer Kundschaft. Denn Sie können jederzeit belegen, dass alle Materialien die geforderten Qualitätsstandards erfüllen.

Was regelt die Norm DIN EN 10204?

Die DIN EN 10204 bildet die Basis für Abnahmeprüfzeugnisse. So definiert die internationale Norm, welche Arten von Prüfbescheinigungen es gibt, welche Inhalte diese Dokumente aufweisen und wer sie ausstellen darf.

Dabei kommt die EN 10204 vor allem in der Metallverarbeitung zum Einsatz. Allerdings ist sie auch in vielen anderen Industriebereichen relevant, in denen die Werkstoffprüfung ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung ist.

Ganz gleich also, ob es um die Beschaffung von Rohren, Blechen oder anderen Bauteile geht – die EN 10204 sorgt dafür, dass die Qualität von Materialien dokumentiert und nachvollziehbar wird.

Verschiedene Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204

Je nach Anwendungsbereich und Anforderungen bietet die DIN EN 10204 unterschiedliche Arten von Prüfbescheinigungen, die sich im Umfang der dokumentierten Informationen und im Prüfverfahren unterscheiden.

Werksbescheinigung 2.1

Die Werksbescheinigung 2.1 bestätigt lediglich, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen der Bestellung entsprechen. Eine spezifische Materialprüfung oder eine Auflistung von Prüfergebnissen enthält die Bescheinigung nicht.

Werkszeugnis 2.2

Zusätzlich zu den Informationen der Werksbescheinigung enthält das Werkszeugnis allgemeine Prüfergebnisse aus der laufenden Produktion, die sich jedoch nicht zwingend auf die konkrete Lieferung beziehen müssen.

Abnahmeprüfzeugnis 3.1

Beim Abnahmeprüfzeugnis 3.1 handelt es sich um eine umfangreiche Prüfbescheinigung, die die spezifischen Prüfergebnisse exakt der gelieferten Charge zuordnet. Die Prüfungen werden von der Qualitätsabteilung des Herstellers durchgeführt und schriftlich bestätigt.

Abnahmeprüfzeugnis 3.2

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 geht noch einen Schritt weiter: Neben der Qualitätsabteilung des Herstellers bestätigt auch ein unabhängiger, externer Prüfbeauftragter die Konformität der Produkte. Daher kommt diese Zeugnisversion vor allem bei sicherheitskritischen Komponenten zum Einsatz – etwa in der Luft- und Raumfahrt oder im Pipelinebau.

Welche Inhalte stehen im Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Ein vollständiges Abnahmeprüfzeugnis 3.1 enthält eine Vielzahl an Informationen, die für die Qualitätssicherung und die Rückverfolgbarkeit entscheidend sind. Die dokumentierten Inhalte schaffen nicht nur Transparenz, sondern ermöglichen es auch im Fall von Abweichungen oder Reklamationen die Ursache zu ermitteln.

  • Angaben zum Hersteller: Name, Anschrift und Werksnummer.

  • Auftrags- und Chargennummer: Eindeutige Zuordnung zur Lieferung.

  • Materialbezeichnung und Werkstoffnummer: Technische Spezifikation des Materials.

  • Prüfmethoden: Beschreibung der durchgeführten Werkstoffprüfungen.

  • Chemische Analyse: Zusammensetzung des Materials, inkl. Legierungsanteile.

  • Mechanische Prüfungen: Ergebnisse von Zugversuchen, Härteprüfungen oder Kerbschlagbiegeprüfungen.

  • Bescheinigung und Unterschrift: Freigabe durch die Qualitätsabteilung.

So erhalten Sie das 3.1 Zeugnis

1. Anforderung in der Bestellung

Fordern Sie das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bereits bei der Bestellung ausdrücklich an. Nur so kann der Hersteller die notwendigen Prüfungen rechtzeitig einplanen und die Ergebnisse vollständig dokumentieren.

2. Durchführung der Prüfungen

Vor dem Versand führt der Hersteller die vereinbarten Prüfungen direkt im Werk durch. Dazu gehören je nach Material und Anwendungsbereich chemische Analysen, mechanische Prüfungen und weitere Materialtests. Alle Ergebnisse werden dokumentiert und der entsprechenden Charge eindeutig zugeordnet.

3. Freigabe durch die Qualitätsabteilung

Die Qualitätsabteilung des Herstellers prüft die Ergebnisse und gleicht sie mit den Anforderungen aus der Bestellung ab. Wenn alle Werte den Vorgaben entsprechen, wird das 3.1 Zeugnis erstellt. Mit der Unterschrift eines autorisierten Prüfenden übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die dokumentierte Materialqualität.

4. Übergabe mit der Lieferung

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 wird entweder direkt mit der Ware geliefert oder vorab digital zur Verfügung gestellt. Besonders bei internationalen Lieferketten bietet die digitale Übergabe den Vorteil, dass Sie das Dokument schon vor Ankunft der Ware prüfen können. Wichtig ist, dass die Bescheinigung eindeutig zur gelieferten Charge passt.

5. Prüfung des Zeugnisses

Prüfen Sie jedes Abnahmeprüfzeugnis sorgfältig auf Vollständigkeit und korrekte Zuordnung zur Lieferung. Die Chargennummer auf dem Dokument muss mit den Kennzeichnungen auf der Ware übereinstimmen. Bei Abweichungen oder fehlenden Angaben sollten Sie umgehend den Hersteller oder Ihren Beschaffungspartner kontaktieren.

Wie Line Up beim Abnahmeprüfzeugnis unterstützt

Als erfahrene Partner im internationalen Sourcing übernimmt Line Up die vollständige Qualitätssicherung für Ihre Beschaffungsvorgänge – inklusive der Anforderung, Prüfung und Bereitstellung der Abnahmeprüfzeugnisse 3.1. Das bedeutet für Sie:

  • Sie erhalten alle geforderten Prüfbescheinigungen vollständig und rechtzeitig.

  • Die Dokumente werden bereits vor dem Versand geprüft, sodass Abweichungen frühzeitig erkannt werden.

  • Sie haben jederzeit volle Transparenz über die Qualität Ihrer Produkte – auch bei internationalen Lieferketten.

Mit dem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 Qualitätsstandards einhalten

Klar ist: Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 spielt eine zentrale Rolle in der Qualitätssicherung internationaler Lieferketten. Besonders bei Beschaffungen aus Asien, wo direkte Qualitätskontrollen oft nur eingeschränkt möglich sind, bietet es Ihnen wertvolle Sicherheit. Denn es dokumentiert die Materialeigenschaften und Prüfungen lückenlos und sorgt für Transparenz, Rückverfolgbarkeit und belastbare Nachweise im Reklamationsfall.

Dabei gilt: Mit einem erfahrenen Partner wie Line Up an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass alle relevanten Qualitätsstandards zuverlässig eingehalten und die notwendigen Prüfbescheinigungen vollständig bereitgestellt werden.

Mehr lesen zu

Newsletter Anmeldung

Melden Sie sich jetzt zu umserem kostenlosen Line Up Newsletter an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.